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Unser Auftrag / Statuten

Seit 01. Januar 2016 bilden die neuen Regionen die mittlere Verwaltungseinheit zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Voraussetzung zur Bildung dieser Einheit war die Zustimmung des Bündner Stimmvolkes an die Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform, im November 2014. Aus den 39 Kreisen und den 14 Regional-verbänden entstanden 11 Regionen.

Die Region Albula erfüllt Aufgaben, die ihr aufgrund des kantonalen Rechts oder von den Regionsgemeinden übertragen wurden. Sie beschäftigt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die neue Region Albula nimmt grundsätzlich die folgenden vom Kanton vorgegebenen Aufgaben war:

  • Raumentwicklung (Regionale Richtplanung)
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Berufsbeistandschaft)
  • Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (Betreibungs- und Konkursamt)
  • Zivilstandswesen
  • Verwaltung des Archivwesens (alte Kreisarchive) gemäss Art. 3 des kantonalen Einteilungsgesetzes
  • Weitere Aufgaben nach Massgabe der entsprechenden kantonalen Spezialgesetzgebung
Statuten Region Albula (PDF 487 KB)

Region Albula

Die Region Albula setzt sich aus den 6 Gemeinden Albula/Alvra, Bergün Filisur, Lantsch/Lenz, Surses, Schmitten und Vaz/Obervaz zusammen und ist gesetzlich verankert.

Der Perimeter blieb derselbe wie vor der Gründung der neuen Region mit damals 21 Gemeinden (Stand 2014).

Durch die Reorganisation wurden die vier Regionalkreise (Alvaschein, Belfort, Bergün und Surses) und der Regionalverband Mittelbünden aufgelöst. Die Aufgaben der Kreise und der Region Mittelbünden gingen auf die Region Albula über.

Die Kreise, als Überbleibsel der alten Struktur verblieben als Wahlsprengel für die Wahl der Grossrätinnen und Grossräte sowie deren Stellvertretung. Die Gesamtheit der stimmberechtigten Regionseinwohner bildet wie bis anhin das oberste Organ der Region. Die strategische Ebene setzt sich neu aus den 6 amtierenden Gemeindepräsidenten zusammen, die sogenannte Präsidentenkonferenz.