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Termine Präsidentenkonferenz 2024

1. Präsidentenkonferenz 2024
     Donnerstag, 1. Februar 2024, Tiefencastel

2. Präsidentenkonferenz 2024
     Mittwoch, 20. März 2024, Tiefencastel

3. Präsidentenkonferenz 2024
     Freitag, 31. Mai 2024, Tiefencastel

4. Präsidentenkonferenz 2024
     Donnerstag, 04. Juli 2024, Tiefencastel

5. Präsidentenkonferenz 2024
     Freitag, 30. August 2024, Tiefencastel

6. Präsidentenkonferenz 2024
     Freitag, 18. Oktober 2024, Tiefencastel

7. Präsidentenkonferenz 2024
     Freitag, 28. November 2024, Bergün Filisur

 

 

 

 

Präsidenten­konferenz

Die Präsidentenkonferenz besteht aus den Gemeindepräsidenten. Im Verhinderungsfall können sie durch ein anderes Mitglied des jeweiligen Gemeindevorstandes vertreten werden.

  • Luzi Schutz, Gemeindepräsident Gemeinde Bergün Filisur und Vorsitzender der Präsidentekonferenz (PK)
  • Daniel Albertin, Gemeindepräsident Gemeinde Albula/Alvra und Vizepräsident (PK)
  • Simon Willi, Gemeindepräsident Gemeinde Lantsch/Lenz
  • Maurin Malär, Gemeindepräsident Gemeinde Vaz/Obervaz
  • Daniel Wasescha, Gemeindepräsident Gemeinde Surses
  • Marc Fürsinger, Gemeindepräsident Gemeinde Schmitten

 

Aufgaben

  1. Wahl des Vorsitzenden der Präsidentenkonferenz und dessen Stellvertretung
  2. Wahl der Geschäftsprüfungs­kommission
  3. Wahl von ständigen Kommissionen, Arbeits- oder Projektgruppen
  4. Wahl des Geschäftsleiters und des übrigen Geschäftsstellenpersonals
  5. Wahl des Kaderpersonals
  6. Ernennung von Zivilstandsbeamten nach vorgängiger Genehmigung durch die kantonale Aufsichtsbehörde, Bezeichnung des Amtsleiters und Regelung der Stellvertretung
  7. Ernennung eines Betreibungs- und Konkursbeamten sowie dessen Stellvertretung
  8. Auseinandersetzung mit möglichen Aufgaben von regionaler Bedeutung
  9. Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Regionsgemeinden und mit Dritten
  10. Erlass von Vollzugsvorschriften für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben (Organisationsreglement)
  11. Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets (inkl. Stellenplan) und der Verpflichtungskredite sowie des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission. Bewirtschaftung des Regionsvermögens
  12. Die Präsidentenkonferenz genehmigt das Budget bis Ende September des laufenden Jahres und nimmt den Finanzplan zur Kenntnis
  13. Entscheid über einmalige Ausgaben bis CHF 100‘000.00
  14. Entscheid über wiederkehrende Ausgaben bis CHF 50‘000.00
  15. Übertragung von Verbandsaufgaben an Dritte
  16. Entscheid über Kooperationen mit anderen Regionen und Organisationen
  17. Gültigkeitserklärung von Regionalinitiativen
  18. Entscheid über Prozessführungen, Schiedsvereinbarungen und Gerichtsvertretungen
  19. Entscheid über Klage zur Vollziehung einer im öffentlichen Interesse liegenden Auflage bei der Schenkung nach Art. 246 OR
  20. Antrag an die Regierung zur Wahl eines Regionalnotars
  21. Durchführung der Grossratswahlen und regionalen Abstimmungen
  22. Delegation von Aufgaben an die Geschäftsstelle, sofern es sich um reine Verwaltungstätigkeiten handelt
  23. Vertretung der Region nach aussen
  24. Die Annahme von Aufträgen von Regionsgemeinden oder von Dritten

 

Der Präsidentenkonferenz stehen im Übrigen alle Befugnisse zu, welche nicht durch übergeordnetes Recht oder durch das Recht der Region einem anderen Organ übertragen sind.