Wir verwenden Cookies und Tracking-Technologien gemäss unserer Datenschutzerklärung, um Ihnen das beste Web-Erlebnis zu bieten. Datenschutz

Eingetragene Partnerschaft

Vorverfahren zur Eintragung einer Partnerschaft gleich­ge­schlecht­licher Paare

Das Gesuch um Durchführung des Vorverfahrens muss am Wohnort eines der Partner bzw. einer der Partnerinnen eingereicht werden. Zu diesem Zweck müssen die Partner / Partnerinnen persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren und zu erfahren, welche Dokumente Sie benötigen.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die Beschaffung und Prüfung der Dokumente längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass sich das Vorverfahren in gewissen Fällen stark in die Länge ziehen kann.

 

Fristen

Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft kann erst nach Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorverfahrens (Abschluss des Vorverfahrens) stattfinden; sie muss spätestens 3 Monate nach diesem Entscheid erfolgen. Der Beurkundungstermin kann von uns erst nach Abschluss des Vorverfahrens bestätigt werden. Eine provisorische Terminvereinbarung kann jedoch bereits früher vorgenommen werden.

Wenn das Vorverfahren beim Zivilstandsamt Albula durchgeführt wurde, die Beurkundung jedoch in einer anderen schweizerischen Gemeinde stattfinden soll, stellen wir Ihnen nach Abschluss des Vorverfahrens die dazu notwendige „Ermächtigung zur Eintragung einer Partnerschaft“ aus.

 

Beurkundung der einge­tragenen Partnerschaft gleich­geschlecht­licher Paare

Wenn das Vorverfahren beim Zivilstandsamt Albula stattgefunden hat, kann die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft innerhalb der oben erwähnten Frist bei unserem Zivilstandsamt erfolgen.

Unter rechtzeitiger Einreichung der „Ermächtigung zur Eintragung einer Partnerschaft“ kann die Beurkundung auch bei unserem Zivilstandsamt stattfinden, wenn Sie nicht hier Wohnsitz haben, d.h. wenn das Vorverfahren in einer anderen schweizerischen Gemeinde durchgeführt wurde. Nehmen Sie dazu bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Partnerschafts­urkunde bestellen

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personen­stand betreffen; sie kann sich somit grund­sätzlich nur Dokumente ausstellen lassen, welche Angaben über die eigene Person enthalten.

Erweiterte Bezugs­berechtigung (Art. 59 ZStV)

Privaten, die ein unmittelbares und schutz­würdiges Interesse nachweisen, werden Personen­­stands­daten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung werden die Daten im Rahmen der Vertretungs­befugnisse nur bekannt geben, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.