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Ehevorbereitung und Ziviltrauung

Vorbereitungsverfahren

Das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens muss am Wohnort der Braut oder des Bräutigams eingereicht werden. Zu diesem Zweck muss das Brautpaar persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren und um zu erfahren, welche Dokumente Sie benötigen.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die Beschaffung und Prüfung der Dokumente längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass sich das Vorbereitungs­verfahren in gewissen Fällen stark in die Länge ziehen kann.

 

Fristen

Die Ziviltrauung muss bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden. Der Heiratstermin wird von uns erst nach Abschluss des Vorbereitungs­verfahrens bestätigt. Eine provisorische Termin­vereinbarung kann jedoch bereits früher erfolgen. Wenn das Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt Albula durchgeführt wurde, Sie aber in einer anderen schweizerischen Ge­meinde heiraten möchten, stellen wir Ihnen nach Abschluss des Vor­be­rei­tungs­verfahrens die dazu notwendige Trauungsermächtigung aus.

Wenn beide Brautleute die schweizerische Staats­angehörigkeit nicht besitzen und auch nicht in der Schweiz wohnhaft sind, gelten besondere Bestimmungen betreffend Formalitäten und Gebühren. Die Beschaffung und Prüfung der Dokumente kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Desgleichen sind auch für die Eheschliessung von Schweizer Staats­angehörigen ohne Wohnsitz in der Schweiz besondere Bestimmungen zu beachten. Bitte nehmen Sie auf jeden Fall frühzeitig mit uns Kontakt auf, um die Details zu besprechen.

 

Ziviltrauung

Wenn das Vorbereitungs­verfahren beim Zivilstandsamt Albula statt­ge­funden hat, können Sie innerhalb der oben erwähnten Fristen bei unserem Zivilstandsamt heiraten. Unter rechtzeitiger Einreichung einer Trauungsermächtigung können Sie sich auch dann bei uns trauen lassen, wenn Sie nicht hier Wohnsitz haben, d.h. wenn das Vorbereitungs­ver­fahren in einer anderen schweizerischen Gemeinde durchgeführt wurde. Nehmen Sie dazu bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

  • Die Trauungen finden ausschliesslich in den von den Gemeinden vor­ge­sehenen Trauungslokalen statt. Zur Trauung müssen die Brautleute zwei mündige und urteilsfähige Trauzeugen mitbringen (Art. 71 ZStV).
  • Eine allfällige kirchliche Trauung darf in jedem Falle erst nach der Ziviltrauung erfolgen.

KONTAKT & ÖFFNUNGSZEITEN

Zivilstandsamt Albula
Stradung 26, 7450 Tiefencastel

Telefon           +41 81 254 56 30
Fax                    +41 81 254 58 25
Email                za@region-albula.ch

Das Büro des Zivilstandsamtes befindet sich im 1. Stock des Ver­wal­tungs­ge­bäu­des.

Schalteröffnungszeiten
Montag             08.30 – 11.00
Dienstag          08.30 – 11.00
                              14.00 – 16.30
Mittwoch         08.30 –11.00
Donnerstag    08.30 – 11.00


Beim Zivilstandsamt Albula sind Besprechungstermine zurzeit nur noch auf telefonische Voranmeldung unter Telefonnummer 081 254 56 30 möglich.

Eheschein / Heirats­urkunde bestellen

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personen­stand betreffen; sie kann sich somit grund­sätzlich nur Dokumente ausstellen lassen, welche Angaben über die eigene Person enthalten.

Erweiterte Bezugs­berechtigung (Art. 59 ZStV)

Privaten, die ein unmittelbares und schutz­würdiges Interesse nachweisen, werden Personen­­stands­daten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung werden die Daten im Rahmen der Vertretungs­befugnisse nur bekannt geben, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.