Das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens muss am Wohnort der Braut oder des Bräutigams eingereicht werden. Zu diesem Zweck muss das Brautpaar persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren und um zu erfahren, welche Dokumente Sie benötigen.
Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die Beschaffung und Prüfung der Dokumente längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass sich das Vorbereitungsverfahren in gewissen Fällen stark in die Länge ziehen kann.
Die Ziviltrauung muss bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens stattfinden. Der Heiratstermin wird von uns erst nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens bestätigt. Eine provisorische Terminvereinbarung kann jedoch bereits früher erfolgen. Wenn das Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt Albula durchgeführt wurde, Sie aber in einer anderen schweizerischen Gemeinde heiraten möchten, stellen wir Ihnen nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens die dazu notwendige Trauungsermächtigung aus.
Wenn beide Brautleute die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und auch nicht in der Schweiz wohnhaft sind, gelten besondere Bestimmungen betreffend Formalitäten und Gebühren. Die Beschaffung und Prüfung der Dokumente kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Desgleichen sind auch für die Eheschliessung von Schweizer Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in der Schweiz besondere Bestimmungen zu beachten. Bitte nehmen Sie auf jeden Fall frühzeitig mit uns Kontakt auf, um die Details zu besprechen.
Wenn das Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt Albula stattgefunden hat, können Sie innerhalb der oben erwähnten Fristen bei unserem Zivilstandsamt heiraten. Unter rechtzeitiger Einreichung einer Trauungsermächtigung können Sie sich auch dann bei uns trauen lassen, wenn Sie nicht hier Wohnsitz haben, d.h. wenn das Vorbereitungsverfahren in einer anderen schweizerischen Gemeinde durchgeführt wurde. Nehmen Sie dazu bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Zivilstandsamt Albula
Stradung 26, 7450 Tiefencastel
Telefon +41 81 254 56 30
Fax +41 81 254 58 25
Email za@region-albula.ch
Das Büro des Zivilstandsamtes befindet sich im 1. Stock des Verwaltungsgebäudes.
Schalteröffnungszeiten
Montag 08.30 – 11.00
Dienstag 08.30 – 11.00
14.00 – 16.30
Mittwoch 08.30 –11.00
Donnerstag 08.30 – 11.00
Beim Zivilstandsamt Albula sind Besprechungstermine zurzeit nur noch auf telefonische Voranmeldung unter Telefonnummer 081 254 56 30 möglich.
Eheschein / Heiratsurkunde bestellen
Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen; sie kann sich somit grundsätzlich nur Dokumente ausstellen lassen, welche Angaben über die eigene Person enthalten.
Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personenstandsdaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse nur bekannt geben, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.