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Geburt

Beurkundung

Die Kinder unserer Region werden vorwiegend im Spital Thusis, Chur oder Davos geboren. Hausgeburten sind selten. Die im Spital erfolgten Geburten werden von der Spitalverwaltung schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt. Hausgeburten müssen von den Eltern des Kindes innert drei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Um die Geburt beurkunden zu können, müssen grundsätzlich folgende Dokumente im Spital vorgelegt oder im Falle einer Hausgeburt beim Zivilstandsamt abgegeben werden:

 

Für Schweizer Staatsangehörige (Eltern miteinander verheiratet):

  • Familienbüchlein oder Familienausweis
  • Wohnsitzbestätigung von Vater und Mutter (für nicht in der Region Albula wohnhafte Personen)

 

Für Ausländer:

  • Das Zivilstandsamt informiert Sie gerne individuell über die benötigten Dokumente

 

Wenn die Eltern des erwarteten bzw. geborenen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, finden sie zusätzliche Informationen unter der Rubrik "Anerkennung". Das Zivilstandsamt informiert Sie gerne individuell über die benötigten Dokumente.

Geburtsurkunde bestellen

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personen­stand betreffen; sie kann sich somit grund­sätzlich nur Dokumente ausstellen lassen, welche Angaben über die eigene Person enthalten.

Erweiterte Bezugs­berechtigung (Art. 59 ZStV)

Privaten, die ein unmittelbares und schutz­würdiges Interesse nachweisen, werden Personen­­stands­daten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung werden die Daten im Rahmen der Vertretungs­befugnisse nur bekannt geben, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.